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CB-Funk - Was ist das?


CB ist die Abkürzung für "Citizen´s Band", der amerikanischen Bezeichnung für "Jedermann-Funk" oder "Bürger-Funk", das heißt, eben eine Funkanwendungen für den normalen Bürger, der kein Interesse an kommerziellen Funkdiensten oder dem Amateurfunk hat.
Seit 1975 ist dieser Funkdienst auch in Deutschland zugelassen und findet heute auf Frequenzen zwischen 26,565 MHz und 27,495 MHz im sogenannten "11-m-Band" am oberen Ende der Kurzwelle statt.

Der CB-Funk ist ein privater Nahbereichsfunk im 27 MHz-Bereich und gehört zum nichtöffentlichen mobilen Landfunk.
Jedermann kann am CB-Funk teilnehmen, wobei alle Nutzer - "CB-Funker" - gleichberechtigt sind.
So definiert die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post den CB-Funk in eine ihrer Information-Broschüren.

Der CB-Funk ist ein beliebtes und preisgünstiges Hobby für Jedermann, dem alleine in Deutschland über 2 Millionen Funkbegeisterte nachgehen.
Aber auch bei der Arbeit, beim Sport und Spiel kann mit CB-Geräten drahtlos eine Verbindung zum Partner/zur Partnerin oder zum Freund/zur Freundin hergestellt werden.
Damit auf den knappen Kanälen bei der großen Anzahl von CB-Funkern eine möglichst ungestörte Kommunikation möglich ist, sollten alle CB-Funker Rücksichtnahme und partnerschaftliches Verhalten üben!
Mit der Zeit haben sich einige allgemeine und unverbindliche Regeln herausgebildet, die das Miteinander erheblich vereinfachen.

Dies gilt zum Beispiel für die Zuordnung einzelner Kanäle:

 

  • Kanal 9 FM (27,065 MHz) Notrufkanal
  • Kanal 1 FM (26,965 MHz) Anruf-Frequenz FM
  • Kanal 4 AM (27,005 MHz) Anruf-Frequenz AM
  • Kanal 9 AM (27,065 MHz) Fernfahrerkanal
  • Kanal 19 FM (27,185 MHz) Fernfahrerkanal

    Die Reichweite auf den CB-Funkkanälen hängt wesentlich von der Sendeleistung, der verwendeten Antenne und dem "Funkwetter" ab.
    Bei geeigneten Antennen lassen sich im allgemeinen Entfernungen innerhalb einer Region zuverlässig überbrücken. Besonders im Sommerhalbjahr kommt es zu Überreichweiten, die sporadische Funkkontakte im Umkreis von 2.000 km (DX) ermöglichen.

    Die Reichweite ist stark vom Standort abhängig:
    Je höher, desto weiter!

    Circa-Werte sind hier:

     

  • Handfunkgerät: bis zu 5 Kilometer
  • Mobilfunkgerät: 10 bis 15 Kilometer
  • Heimstation: bis zu 50 Kilometer

    Um einen ungestörten Funkverkehr zu genießen, sollte man die folgenden sechs Regeln des CB-Funks beherzigen:

     

    • Nach dem Einschalten des Gerätes immer zuerst hören, ob der eingestellte Kanal frei ist.
    • Dazu die Rauschsperre öffnen, um schwächere Stationen nicht zu überhören.
    • Nur wenn der Kanal völlig frei ist (Bei sehr schwachen Stationen unter S2 kann man den Kanal als frei betrachten.), den eigenen Anruf starten.
    • Immer nur kurz rufen.
    • Nach jedem Anruf sorgfältig hören, ob eine Station antwortet. Erst dann den Anruf wiederholen.
    • Nach jedem Durchgang der Gegenstation einige Sekunden Pause lassen, bevor man spricht, damit sich auch andere Stationen melden können.

     

    CB-Funk-Einsatzgebiete

    Für CB-Funk gibt es viele Einsatzmöglichkeiten:

    CB-Funk ist optimal, um zwischen einem PKW und Zuhause eine kostengünstige Verbindung herzustellen. Egal, ob man sich nur unterhalten will, etwas Dringendes mitzuteilen hat oder der PKW-Fahrer noch etwas zum Einkaufszettel dazu notieren soll, diese Art von Kommunikation macht Spaß und bringt immer die Gewißheit, daß es beiden Seite gut geht.

    Es ist beruhigend, wenn man seine "Notrufsäule" im Fahrzeug hat. Egal, ob einem nur das Benzin ausgegangen ist, der Motor streikt oder eine sonstige Panne passiert ist.
    Auch bei Unfällen kann ein CB-Funkgerät lebensrettend sein, denn auf irgendeinem Kanal ist immer jemand anzutreffen, der telefonisch Hilfe rufen kann.
    Leider wird Kanal 9 FM (Notrufkanal) nur in sehr kleinen Gebieten Deutschlands abgehört, so daß man für schnelle Hilfe am besten einen belegten Kanal sucht und dort seine Lage erklärt.

    LKW-Fahrer benutzen den CB-Funk schon sehr lange, um sich über Straßenzustand und Staus zu informieren.
    Nichts gegen den Verkehrsfunk populärer Radiostationen, auch im Zeitalter von Handys und den daraus entstandenen mobilen "Stauwarnern" ist CB-Funk immer noch die schnellste Informationsquelle, die auch so schnell durch nichts zu ersetzen sein wird.
    Auch Standorte von Radarfallen lassen sich häufig über den CB-Funk ausfindig machen.

    Nicht nur Privatanwender benutzen den CB-Funk.
    Kleine Firmen, für die Betriebsfunk zu kostspielig ist, und deren Kommunikation auch keine wichtigen oder geheimen Dinge enthält, sehen im CB-Funk eine günstige Möglichkeit, zu Firmenfahrzeugen oder auf ihrem Firmengelände Kontakt herstellen zu können.
    Eine Alternative für kurze Entfernungen wären außerdem noch die gebührenfreien LPD- PMR- oder Freenet-Handys.

    Auch Landwirte nutzen CB-Funk, zum Beispiel, um vom Hof zum Traktor zu kommunizieren, oder verschiedene Bauernhöfe durch Funk zu verbinden.

    Maschinenringe bestücken ihre Fahrzeuge mit Funk, um bei dringendem Bedarf einfach das entsprechende Arbeitsgerät an Ort und Stelle abziehen und verlegen zu können.

    Auf hoher See, und natürlich auch auf Binnengewässern, befinden sich ebenfalls in vielen Booten CB-Funkgeräte. Gerade dort, wo große, ebene Wasserflächen sind, spielt der CB-Funk seine großen Reichweiten so richtig aus.

    Sicherlich gibt es auch professionelle Funkgeräte für Schiffahrt, aber zum "Schnacken" und "Klönen" ist das CB-Funkgerät nach wie vor die erste Wahl.
    Und selbst im Ernstfall wird man auch mit dem CB-Gerät Hilfe bekommen!

     

    CB-Funk-Geschichte

    1974 verabschiedete die in CEPT Lissabon eine Empfehlung für einen Hobbyfunk im 27-MHz Bereich.
    In Deutschland wurde die CEPT-Empfehlung zum 01. Juli 1975 durch die Amtsblattverfügung 393/1975 von der Deutschen Bundespost (DBP) umgesetzt und damit CB-Funk eingeführt.
    Erlaubt war der Betrieb auf 12 Frequenzen (Kanal 4 bis 15) mit einer maximalen Sendeleistung von 0,5 Watt PEP bzw. 0,1 Watt ERP (für Handfunkgeräte).
    Sogenannte bewegliche Sprechfunkanlagen (Mobil- und Handfunkgeräte) waren durch eine Allgemeingenehmigung anmelde- und gebührenfrei.
    Ortsfeste Sprechfunkanlagen (Heimstationen) hingegen mussten jedoch bei der DBP angemeldet werden, die monatliche Genehmigungsgebühr betrug DM 15.-.
    Heimstationen wurde ein Rufname zugeteilt, welcher aber meist frei gewählt werden durfte.
    Der Funkverkehr zwischen Heimstationen untereinander war untersagt.
    Als Modulationsart kam Anfangs ausschließlich Amplituden-Modulation (AM), ab 1978 zunehmend auch Frequenz-Modulation (FM) zum Einsatz.

    1981 veröffentlichte das Bundesministerium für Post und Telekommunikation (BMPT) im Amtsblatt 62/1981 die Verfügung 434/1981.
    Diese gab die Funkkanäle 1 bis 22 für den Betrieb mit 0,5 Watt in FM frei.
    Die Gebühr für Heimstationen wurde auf DM 10.- gesenkt und es sollte eine sogenannte Pilotton-Sperre eingeführt werden, mit welchem der Funkverkehr der Heimstationen untereinander blockiert werden sollte (wurde von der Industrie weitestgehend ignoriert).
    Die alten 12 Kanal-AM Geräte sollten durch eine Anmeldefrist bis zum 31.12.1982 langsam aus dem Verkehr gezogen werden.
    Ab dem 01.01.1992 sollte AM endgültig verboten werden.

    Das BMPT hatte die Rechnung ohne die CB-Funker und die CB-Industrie gemacht.
    Die CB-Funker wollten AM behalten und die Industrie jammerte, daß die neuen 22-Kanal-Geräte unverkäuflich seien.
    Am 01.03.83 fand ein Gespräch zwischen Vertretern der Behörde, der CB-Funker und der Industrie statt.
    Daraus ergab sich folgender Kompromiß, der im Amtsblatt 55/1983 vom 12.04.83 veröffentlicht wurde:
    Das Anmeldeverbot für 12-Kanal-Heimstationen wurde aufgehoben. Außerdem wurden 40 Kanäle FM freigegeben.
    Das führte zu der kuriosen deutschen 40/12-Kanal-Regelung. Erstmalig wurde die Gebührenpflicht nicht nur nach der Bauart des Gerätes (Handgerät, Mobil- oder Heimstation) bestimmt, sondern auch nach der Modulationsart:
    Geräte mit 40 FM- und 12-AM-Kanälen - egal, ob Mobil- oder Heimstation - kosteten 10 DM Genehmigungsgebühr im Monat. 40-Kanal-FM-Heimstationen kosteten 5 DM, 40-Kanal-FM-Mobilgeräte waren anmelde- und gebührenfrei, ebenso alte 12-Kanal-Geräte (Bestandsschutz).

    Wenig später, 1984, gab erneut eine Änderung:
    Mit Amtsblattverfügung 768/1984 vom 18.09.84 bestimmte das BMPT, daß alle FM-Geräte künftig anmelde- und gebührenfrei seien. 40/12-Kanal-Mobil- und Heimstationen sowie bestimmte Handfunkgeräte kosteten 5 DM/Monat.
    Für diese 5 DM Monatsgebühr konnten bis zu fünf Geräte betrieben werden.
    Diese Regelung hatte bis zum Inkrafttreten des neuen Telekommunikationsgesetzes Mitte 1996 Bestand.

    Nach wie vor waren alle Genehmigungen, die sich auf Geräte mit AM bezogen, auf den 31.12.1991 befristet.
    Ab 01.01.1992 sollte AM-Betrieb nach dem Willen des BMPT nicht mehr zulässig sein (siehe oben).
    Erst Ende 1988 rückte das BMPT von dieser Position ab und gab AM wieder unbefristet frei.

    Inzwischen wurde der CB-Funk noch einmal aufgewertet.
    Die RegTP gab den Einsatz beliebiger Antennenarten frei (bis dato waren nur Vertikal-Antennen ohne Gewinn zulässig), zum Beispiel Dipole oder gewinnbringende Richtantennen.
    Zusätzlich wurden 40 weitere Frequenzen unterhalb der bisherigen 40 Kanäle für den Gebrauch freigegeben, allerdings mit einer gewissen und vielkritisierten Einschränkung:
    Eine sogenannten Schutzzone zu den Nachbarländern, welche für Feststaionen 45 km und für Mobil- und Portabel-Stationen 25 km zum benachbarten Ausland beträgt.
    Innerhalb dieser Schutzzone ist die Verwendung der Kanäle 41 bis 80 nicht gestattet. Somit hat ein großer Teil der CB-Funk nach wie vor nur 40 Kanäle zur Verfügung.

    Mit der Verfügung 289/1997, geändert durch Verfügung 50/1998, der RegTP wurden nun auch digitale Betriebsarten im CB-Funk freigegeben.
    In der Hauptsache kommt in Deutschland Packet Radio zum Einsatz. Aber auch andere digitale Betriebsarten wie SSTV oder Morsetelegraphie sind damit möglich geworden.
    Mit der Verfügung 288/1997 sollte eine Rufzeichenpflicht im digitalen CB-Funk eingeführt werden, welche jeden Funker verpflichtete, ein ein von der RegTP zugeteiltes Rufzeichen für digitale Betriebsarten zu benutzen.
    Allerdings stieß diese Regelung auf heftigsten Widerstand unter den Funkern und Verbänden, so das diese mit der Verfügung 49/1998 zurück gezogen wurde.
    Dem digitalen CB-Funker stehen nun Rufzeichen aus einer, von der ITU zugeteilten Reihe zur Verfügung, welche aber nicht verwendet werden müssen.

    Seit 29.05.2002 wurde vorläufig befristet bis zum 31.3.2004 die Modulationsart SSB auf den Kanälen 4 - 15 mit maximal 4 Watt Sendeleistung gestattet.(Zulassung 268/2002) Die Einzelzuteilung gilt für die Frequenznutzung durch Geräte, die in Übereinstimmung der Europäischen Norm ETSI EN 300433 aufgrund einer Konformitätserklärung mit einer CE-Kennzeichnung versehen sind.

    Die RegTP veröffentlichte am 10.09.2003 neue Vorschriften für den CB-Funk:
    Allgemeinzuteilung (Vfg 41/2003) im Amtsblatt Nr. 18

    Die wichtigsten Neuerungen:

    • Die Befristung bis 31.3.2004 für SSB (Zulassung 268/2002 - siehe oben) wurde aufgehoben.
    • Weiterhin 80 FM-Kanäle (4 Watt), 12 Kanäle SSB (4Watt) und 12 Kanäle AM (1 Watt)
    • CB-Funkgeräte müssen nicht mehr bei der RegTP angemeldet werden.
    • CB-Funker müssen rückwirkend ab 01.01.2003 keine Frequenznutzungs- oder EMV-Gebühren mehr bezahlen.
    • Zum Betrieb zulässig sind Geräte, welche der R&TTE-Richtlinie entsprechen und ein CE-Zeichen tragen, oder ein deutsches Zulassungszeichen tragen, oder in einem anderen europäischen Land zugelassen wurden.
    • Ortsfeste Funkanlagen mit einer effektiven Strahlungsleistung ab 10 Watt EIRP benötigen auch in Zukunft eine Standortbescheinigung der RegTP.
    • Die CB-Kanälen 6, 7 wurden zusätzlich für die Datenfunk freigegeben (bisher: 24, 25, 52, 53, 76, 77).
      Datenfunk darf nur in den Betriebsarten F1D, F2D und G2D (Frequenz- und Phasenmodulation, FSK bzw. AFSK) betrieben werden.
    • Eine Rufzeichenpflicht gibt es nicht. Falls Rufzeichen verwendet werden, empfielt die RegTP, sich an den DAKfCBNF zu wenden, um (Zitat) "eine missbräuchliche Verwendung von internationalen Rufzeichen zu verhindern".
    • Das Verbot der Nutzung der Kanäle 41-80 in den Schutzzonen (Grenznähe) gilt nur noch für ortsfeste CB-Funkstellen.
      CB-Handfunkgeräte und CB-Mobilstationen sind davon nicht mehr betroffen.
      Ortsfeste CB-Funkstellen innerhalb dieser Schutzzonen können weiterhin eine kostenpflichtige Frequenzzuteilung für Nutzung der Kanäle 41-80 bei der RegTP beantragen.
    • Die neue Allgemeinzulassung ist befristet bis zum 31.12.2013
    Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 7. Dezember 2011 mit Verfügung 77/2011 eine geänderte Allgemeinzuteilung für den CB-Funk veröffentlicht, die höchstzulässige Strahlungsleistung wurde auf 4 Watt in der Modulationsart AM und 12 Watt (PEP) in der Modulationsart SSB angehoben.

     

    CB-Funk-Frequenzen in Deutschland

    Kanal Frequenz (MHz) Kanal Frequenz (MHz)
    1 26,965 41 26,565
    2 26,975 42 26,575
    3 26,985 43 26,585
    4 27,005 44 26,595
    5 27,015 45 26,605
    6 27,025 46 26,615
    7 27,035 47 26,625
    8 27,055 48 26,635
    9 27,065 49 26,645
    10 27,075 50 26,655
    11 27,085 51 26,665
    12 27,105 52 26,675
    13 27,115 53 26,685
    14 27,125 54 26,695
    15 27,135 55 26,705
    16 27,155 56 26,715
    17 27,165 57 26,725
    18 27,175 58 26,735
    19 27,185 59 26,745
    20 27,205 60 26,755
    21 27,215 61 26,765
    22 27,225 62 26,775
    23 27,255 63 26,785
    24 27,235 64 26,795
    25 27,245 65 26,805
    26 27,265 66 26,815
    27 27,275 67 26,825
    28 27,285 68 26,835
    29 27,295 69 26,845
    30 27,305 70 26,855
    31 27,315 71 26,865
    32 27,325 72 26,875
    33 27,335 73 26,885
    34 27,345 74 26,895
    35 27,355 75 26,905
    36 27,365 76 26,915
    37 27,375 77 26,925
    38 27,385 78 26,935
    39 27,395 79 26,945
    40 27,405 80 26,955
     

    CB-Funk-Betriebsarten

    In Deutschland sind zugelassen:
    80 Kanäle Frequenz-Modulation (FM) 4 Watt Sendeleistung
    40 Kanäle Amplituden-Modulation (AM) 4 Watt Sendeleistung
    40 Kanäle Einseitenband-Modulation (Single-Side-Band = SSB) 12 Watt Sendeleistung

    Frequenz-Modulation (FM)
    Bei FM bleibt die Stärke des Signales immer gleich, weil die Sprache (Information) in die Frequenz des Signales gepackt wird.
    Man spricht von einem Frequenz-Hub.
    Dies ist der Bereich (z.B. 3 kHz) in welchem das Sendesignal schwankt.
    Zum Beispiel: ein FM-Sender sendet auf 27.125 kHz. Somit schwankt das tatsächliche Signal von 27.122 bis 27.128 kHz, ist also insgesamt 6 kHz breit.
    FM eignet sich besonders gut für lokale Verbindungen, da die Sprachqualität wesentlich besser ist, als bei FM.

    Amplituden-Modulation (AM)
    Bei AM wird die Sprache des Funkers auf die Funkwelle des Senders draufgepackt (aufmoduliert).
    Somit schwankt die Amplitude (Stärke der Welle) ständig im Rhythmus der Sprache und erzeugt so beim Sender ein schwankendes Signal, welches abhängig von der Lautstärke der Sprache des Senders ist.
    Ein AM-Signal ist sehr störanfällig, jedoch wegen geringer Bandbreite sehr gut für Weitverkehrs-Funk (DX) geeignet.

    Einseitenband-Modulation (SSB)
    SSB ist eine Weiterentwicklung von AM.
    Bei AM wird unabhängig von der Modulation ständig ein konstanter Träger gesendet, also Leistung vergeudet.
    Bei vorhandener Modulation erscheinen zwei Seitenbänder, welche die gleiche Information tragen.
    Bei SSB wird der unmodulierter Träger und ein Seitenband unterdrückt, so hat man einen optimalen Wirkungsgrad.
    Um das SSB-Signal im Empfänger wieder hörbar zu machen muss die Trägerfrequenz wieder hinzugefügt und die Empfangsfrequenz mit dem Clarifier-Regler sehr präzise eingestellt werden .

    Sprechfunk
    Von Anfang an war CB-Funk als reiner Sprechfunk konzipiert.
    Dementsprechend gab es natürlich auch nur Sprechfunk-Geräte in AM und später auch FM.
    Auch wenn CB-Funk als mobiler Nahbereichsfunk deklariert wurde, konnte man doch unter guten Bedingungenn durchaus sehr weite Funkverbindungen herstellen.
    Abhängig von der Sonnenaktivität und den daraus resultierenden Ausbreitungsbedingungen sind europaweite und auch transatlantische Verbindungen keine Seltenheit und heben die Attraktivität von CB enorm.

    Digitaler CB-Funk
    Durch die entsprechenden Verfügungen der RegTP wurden digitale Betriebsarten für den CB-Funk zur Benutzung auf den CB-Kanälen 6, 7, 24, 25, 52, 53, 76, 77 freigegeben.
    Es dürfen jedoch nur Geräte verwendet werden, die für den Anschluss beliebiger Zusatzmikrofone zugelassen sind.
    CB-Datenfunk darf betrieben werden in den Betriebsarten F1D, F2D und G2D (Frequenz- und Phasenmodulation, FSK bzw. AFSK).
    Damit ist es möglich, zum Beispiel Schmalband-Fernsehen (SSTV) oder Morsetelegraphie anzuwenden.
    Am häufigsten kommt jedoch Packet Radio zum Einsatz.
    Die Hobbyfunker haben sich inzwischen ein sehr großes und gut funktionierendes Netz aus Mailboxen (zum Speichern und Empfangen von persönlichen und allgemeinen Nachrichten), Digipeatern (Datenfunk-Umsetzern) und Nodes (Netzwerkknoten) hergestellt.
    Zur Verwendung von Packet Radio benötigt man ein Modem, welches zum Beispiel am COM-Port eines PCs angesteckt und mit dem Funkgerät verbunden wird.
    Zum Einsatz kommen auch sogenannte TNCs (Terminal Node Controller), sozusagen ein intelligentes Modem, welches auch ohne PC funktioniert.

    Detaillierte Infos erhalten Sie bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (früher RegTP) unter: www.bundesnetzagentur.de.

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