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Freenet-Funk - Was ist das?


FreeNet ist ein Sprechfunk für jedermann, das heisst, er ist in Deutschland anmelde- und gebührenfrei und somit für jedermann ohne Vorbedingung anwendbar.

Mit der Freigabe von FreeNet wollte die RegTP nicht unbedingt einen neuen Hobbyfunk einrichten, sondern vielmehr einen flexibel einzusetzenden und preiswerten Betriebsfunk schaffen. Aus diesem Grund ist auf FreeNet Betrieb auch nur unter Einsatz eines selektiven automatischen Rauschsperren-Systemes möglich.
FreeNet eignet sich aus diesem Grunde auch hervorragend für die Sicherung von Sportveranstaltungen, Parkplatzeinweisungen, Geländesicherung oder ähnliche Aufgaben, bei denen ein schnelles und direktes Ansprechen eines bestimmten Funkpartners wichtig ist.
Im FreeNet wird ausschliesslich Frequenz-Modulation eingesetzt. Die Verfügung schreibt eine maximal abgestrahlte Leistung des Funkgerätes von 0,5 Watt ERP vor. Wenn ein Gerät aus technischen und konstruktionsbezogenen Gründen eine höhere Senderausgangsleistung (PEP) besitzt, muss die Antenne so verlustreich konstruiert werden, daß die Differenz zu 0,5 Watt dort verloren geht.
Der Einsatz einer externen Antenne ist nicht erlaubt, obwohl ziemlich alle FreeNet-Funkgeräte inzwischen eine Antenenbuchse mit aufgeschraubter Antenne besitzen. Jedoch ist zum Beispiel der Einsatz von externen Mikrofonen, Lautsprechern oder Hör-/Sprechgarnituren (Headset) kein Problem und erleichtern den Umgang mit dem Gerät bei Sicherungsaufgaben. Alle FreeNet Geräte haben einen sogenannten Sub-Audio-Ton-Squelch eingebaut. Bei diesem Verfahren werden mit dem Sprachsignal noch ein Ton im Frequenzbereich 77 bis 230 Hertz gesendet, welcher beim empfangenden Gerät die bis dato geschlossene Rauschsperre "öffnet" und so das Signal der Gegenstation hörbar macht. Pro Kanal werden 5 unterschiedliche Töne verwendet, so dass, sich praktisch 15 unabhängige Nutzer-Gruppen ansprechen lassen. Man nennt das ganze Verfahren Selektiv-Ruf. Es wird seit Jahrzehnten im nicht-öffentlichen mobilen Landfunk (Betriebsfunk) erfolgreich eingesetzt. Das System lässt sich im FreeNet zwar jeweils kurz aber nie auf Dauer unterdrücken.
Aus diesem Grunde, wird FreeNet von den einschlägigen Firmen auch als Quasi-Betriebsfunk vermarktet. Wie eingangs bereits erwähnt, ist FreeNet jedoch für Absicherungen von Veranstaltungen eine gute Wahl. Hierbei wären an erster Stelle Parkplatzeinweisung, Sportveranstaltungen, Einlass-Kontrollen (Security) oder Gebäudesicherung zu nennen. Man sollte jedoch beachten, das speziell bei Großveranstaltungen die Reichweite durch künstliche (Häuser) oder natürliche Hindernisse (Berge, Bäume) unter Umständen stark beeinträchtigt werden kann.
Die Reichweite bei Freenet-Handys beträgt durchschnittlich 500-6000 Meter, d.h. bei dichter Bebauung (z.B. Grosstadt im Erdgeschoss) ca. 500 m und bei Sichtverbindung ohne externe Funkstörungen ca. 6 km.
Stahlbeton und Metall schirmen die Funkwellen besonders stark ab.
Es wurde auch schon von ca. 10-12 km Reichweite über einen See und von 25 km Reichweite von Berggipfel zu Berggipfel berichtet (absoluter Idealfall).
Es findet jedoch auch ausserhalb von Firmen oder Absicherungen im privaten Bereich ein reger Funkbetrieb auf den FreeNet-Freqeunzen statt, welcher aber zu 90 % auf Funkanwender zurückzuführen ist, welche illegalerweise ihre Funkgeräte im FreeNet benutzen. FreeNet darf nur mit typengeprüften Funkgeräten statt finden, der Einsatz anderer Geräte, wie zum Beispiel Amateurfunktransceivern ist absolut nicht gestattet, und und kann mit hohen Geldbußen belegt werden.

Das ehemalige Bundesministeriums für Post und Telekommunikation (BMPT), dessen Aufgaben jetzt durch das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) und deren Verwaltungsbehörde RegTP wahrgenommen werden, veröffentlichte in seinem Amtsblatt 23, vom 25.09.1996 die Verordnung Vfg Nr. 156/1996
mit diesen Freenet-Frequenzen:
  • Kanal 1 - 149,0250 MHz
  • Kanal 2 - 149,0375 MHz
  • Kanal 3 - 149,0500 MHz (mit einem Schutzabstand von 35 km zur Grenze nach Polen)

Diese Frequenzzuteilung war ursprünglich bis zum 31.12.2005 befristet, wurde jedoch später bis 31.12.2015 verlängert.
Gemäss Amtsblattsverfügung Vfg Nr. 1/2007 vom 10. Januar 2007 hat die Bundesnetzagentur 3 zusätzliche Kanäle freigegeben (gültig bis 31.12.2015).
Damit stehen im FreeNet jetzt insgesamt 6 Kanäle zur Verfügung
mit diesen Freenet-Frequenzen:
  • Kanal 1 - 149,0250 MHz
  • Kanal 2 - 149,0375 MHz
  • Kanal 3 - 149,0500 MHz
  • Kanal 4 - 149,0875 MHz
  • Kanal 5 - 149,1000 MHz
  • Kanal 6 - 149,1125 MHz

Gemäss Amtsblattsverfügung Vfg Nr. 9/2015 wurde die Frequenzzuteilung aktualisiert und verlängert bis 31.12.2025:

Gemäss Amtsblattsverfügung Vfg Nr. 45/2016 vom 23.11.2016 hat die Bundesnetzagentur eine neue „Allgemeinzuteilung von Frequenzen im Frequenzbereich 149,01875 MHz bis 149,11875 MHz für Funkanwendungen für die Sprachkommunikation mit Handsprechfunkgeräten über kurze Entfernungen“ veröffentlicht.
Geblieben sind die bisherigen 6 Freenet-Kanäle von 149,0250 MHz bis 149,1125 MHz für FM-Sprechfunk mit 12,5 kHz Bandbreite/Kanalraster.
Neu ist, dass diese Frequenzen nun zusätzlich für die digitale Frequenznutzung freigegeben sind.
Hinzu kommen weitere 12 Kanäle mit von 149,021875 MHz bis 149,115625 MHz mit 6,25 kHz Bandbreite/Kanalraster für digitalen Sprechfunk, welche jedoch nicht für analogen FM-Sprechfunk zur Verfügung stehen.
  • Kanal 1 - 149,021875 MHz
  • Kanal 2 - 149,028125 MHz
  • Kanal 3 - 149,034375 MHz
  • Kanal 4 - 149,040625 MHz
  • Kanal 5 - 149,046875 MHz
  • Kanal 6 - 149,053125 MHz
  • Kanal 7 - 149,084375 MHz
  • Kanal 8 - 149,090625 MHz
  • Kanal 9 - 149,096875 MHz
  • Kanal 10 - 149,103125 MHz
  • Kanal 11 - 149,109375 MHz
  • Kanal 12 - 149,115625 MHz
Die maximal zulässige äquivalente Strahlungsleistung (ERP) beträgt weiterhin 500 mW.
Eine Nutzung zugeteilter Frequenzen darf nur mit Funkanlagen erfolgen, die für den Betrieb in der Bundesrepublik Deutschland vorgesehen bzw. gekennzeichnet sind (§ 60 Abs. 1 S. 3 TKG).
Die Nutzung der Frequenzen ist im Schwarzwald und auf der Schwäbischen Alb in Lagen oberhalb von 600m nicht erlaubt.

Gemäss Amtsblattsverfügung Vfg Nr. 60/2019 vom 13.05.2019 hat die Bundesnetzagentur eine neue „Allgemeinzuteilung von Frequenzen im Frequenzbereich 149,01875 MHz – 149,11875 MHz für die Sprachkommunikation mit Handsprechfunkgeräten“ veröffentlicht.
Die maximale äquivalente Strahlungsleistung (ERP) beträgt jetzt 1 Watt (statt bisher 0,5 Watt).
In 10 km Grenzabstand zu Belgien und Polen sind nur 0,5 Watt Strahlungsleistung (ERP) gestattet. Die bisherige Einschränkung, dass die Frequenzen oberhalb einer Höhe von 600m nicht betrieben werden dürfen, entfällt.
Diese Allgemeinzuteilung ist bis zum 31.12.2029 befristet.

Detaillierte Infos erhalten Sie bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (früher RegTP) unter: www.bundesnetzagentur.de.

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