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CB-Funkgeräte auf Reisen in Europa


Mit steigenden Temperaturen wächst wieder der Wunsch nach mehr Mobilität. Für viele CB-Funker, die Ihre Funkgeräte häufig fest eingebaut im Auto oder auch als Handfunksprechgerät zum Informationsaustausch zu und zwischen Fahrzeugen mitführen, stellt sich somit die Frage: Darf ich mein Gerät ins Ausland mitnehmen und darf ich es dort auch betreiben? Die Beantwortung dieser Frage hängt sowohl vom bereisten Land als auch von der Betriebsart/Kennzeichung des CB-Funkgeräts ab.

Belgien

  • Bestimmungen: EN 300433
  • Mitnahme/Betrieb: CEPT, AM mit Circulation Card
Dänemark
  • Bestimmungen: CEPT PR27DK (alt: 22 AM/FM 0,5 W)
  • Mitnahme/Betrieb: CEPT, kein AM
  • Geräte müssen mit „CEPT..." gekennzeichnet sein.
Deutschland
  • Bestimmungen: CEPT-PR27D und 40FM + 80FM (max. 4 Watt), 40SSB (max. 4Watt), 40 AM (max. 4 Watt)
  • CB Funk ist in Deutschland anmelde- und gebührenfrei
Estland
  • Mitnahme/Benutzung: mit Genehmigung
  • Antrag: EV Elektriside Inspektsioon, Kreutzwoldi 12, EE-0100 Talinn, Estland
  • Allgemeine Funkbedingungen: Allgemeiner Anruf nur im Notfall, Notrufkanal 22 (z. T. auch 11 A), Selektivruf darf nicht auf Notrufkanal verwendet werden, Durchgänge sind kurz zu halten, Amateur-, Reklame- oder Musiksendungen sind verboten.
  • Funkgerät an der Grenze zu deklarieren
Finnland
  • Bestimmungen: EN300433/CEPT PR27FIN (früher SF)
  • 23 AM + 22 FM, 5 W
  • Mitnahme: CEPT, AM ja
  • Betrieb: CEPT ja, AM nein
Frankreich
  • Bestimmungen: EN 300433
  • Mitnahme/Betrieb: CEPT, AM mit Circulation Card
Griechenland
  • Bestimmungen: CEPT PR27GR
  • Mitnahme: CEPT, kein AM
  • Betrieb: CEPT, kein AM
  • Funkgerät an der Grenze deklarieren
Großbritannien
  • Bestimmungen: CEPT-PR27GB
  • zusätzlich weitere 40 Kanäle FM: 27,601 -27,991 MHz, CB27/81
  • Mitnahme/Betrieb: CEPT, kein AM
  • Bestimmungen: Anrufkanal 14, Mobilkanal 19, Notrufkanal 9 (alle CEPT/UK)
Irland
  • Bestimmungen: CEPT PR27IRL82 • Mitnahme/Betrieb: CEPT, kein AM
Island
  • Bestimmungen: 40 FM 4 W + 40 AM 2,5 W
  • Mitnahme/Betrieb: Genehmigung notwendig
  • Antrag: General Directorate of Posts and Telecommunications, P. 0. Box 270, IS-121 Reykjavik, Fax: 00354-1-636209
  • CB-Funk wird in Island ernstgenommen, Strenge Vorschriften!
  • kostenpflichtige Genehmigung problemlos erhältlich
Italien
  • Bestimmungen: CEPT PR27I (40 AM/FM 4 W)
  • Einreise/Betrieb ist für Urlauber erlaubt.
  • Für in Italien lebende Personen sind alle CB-Funkgeräte deklarationspflichtig beim zuständigen Ministerium: Amministrazione delle Poste e delle Telecommunicazioni, Direzione (entrale Servizi Radioellectrici, Divisione VI, Viale Europa, 1-00100 Roma
Kroatien
  • Bestimmungen: 40 CEPT, AM 4 W z.Zt.unklar
  • Mitnahme: CEPT problemlos, AM auf Antrag
  • Betrieb: CEPT problemlos, AM nur mit Genehmigung
  • Geräte mit AM und/oder ohne CEPT-Zulassung
  • Antrag an das Ministerium für Verkehr und Seewesen
  • Auskunft: Botschaft der Republik Kroatien, Ahornstr. 4, 10787 Berlin, Tel.: 030/21915514
Lettland
  • Bestimmungen: CEPT
  • Mitnahme, Benutzung: nur mit Genehmigung
  • Achtung, Genehmigung nur für CB-Geräte mit FM
  • max. 4 W, max. 40 Kanäle (auch 22 Kanäle 0,5 W möglich)
  • Funkgenehmigung muss am Zoll vorgezeigt werden
  • Antrag: Inspektion für Fernmeldewesen der Lettischen Republik, Elizabetes Str. 41/43, LV-1010 Riga, Fax:00371-2-325054, 00371-2-331920, 00371-2-223136
  • Auskunft: Botschaft der Republik Lettland, Reinerzstr. 40, 14193 Berlin, Tel.: 030/8260020
Liechtenstein
  • Bestimmungen: EN 300433
  • 80 Kanäle im Bereich 933/34 MHz bis Ende 2003
  • Mitnahme/Betrieb: CEPT, AM mit Circulation Card
  • Sonderkanäle: Anruf AM 9, Anruf FM 40, SSB 16, 17, Daten 20-25
Litauen
  • Bestimmungen: CEPT
  • Einreise/Betrieb: CEPT soll ohne weitere Formalitäten möglich sein
  • Anfragen: Lithuanian, Telecommunication State Inspeclion, Vylauto 20, LT-232004 Vilnius (Wilnjus), Lithuania (Litauen) oder Botschaft von Litauen: Katharinenstr. 9, 10711 Berlin, Tel.: 030/8906810
Luxemburg
  • Bestimmungen: CEPT PR27 L
  • Mitnahme: CEPT, AM, nur wenn unbenutzbar
  • Betrieb: CEPT, kein AM
Malta
  • Bestimmungen: CEPT PR27 M
  • Mitnahme/Betrieb: unbekannt
  • Anfragen: Botschaft von Malta, Klingelhöferstr. 7, 10785 Berlin, Tel.: 030/2639110
Niederlande
  • Bestimmungen: EN 300433
  • Mitnahme/Betrieb: CEPT, AM mit Circulation Card
  • Mobilkanal 19, Notrufkanal 9
Norwegen
  • Bestimmungen: CEPT PR27N, (alt: 22 + 11A AM 0,5 W)
  • Mitnahme/Betrieb: CEPT
  • Sonderkanäle: Anruf 3, Club 8, Notruf 9, Selektivruf 14, Boote 16, 23
  • reserviert für Hilfe: 19 (z. B. Rotes Kreuz) und 24 („Volkshilfe")
  • reserviert für „öffentlichen" (staatlichen) Gebrauch 20, 21
Österreich
  • Bestimmungen: CEPT PR27E + 40 AM/FM/SSB 4 W/12 W PEP (seit Juli 2014, vorher nur CEPT PR27E, kein Multinorm, kein AM, kein SSB)
    Details (PDF): CB-Funk Multinorm-CB-Funk in Österreich
  • Sonderkanäle: 4 FM-Anruf, 9 FM-Notruf, 19 FM-Fernfahrer
Polen
  • Bestimmungen: 40 AM/FM/SSB 4 W/12 W PEP, CEPT PR27A + PL-Norm (Frequenzen liegen 5 kHz tiefer als in Deutschland 26.960-27.400 MHz)
  • Mitnahme/Betrieb: CEPT PR27A + PL-Norm
Portugal
  • Bestimmungen: EN 300433
  • bisher: 40 AM/FM/SSB 5 W/15 W ERP
  • Mitnahme, Betrieb: CEPT, AM mit Circulation Card
Russland/Russische Föderation
  • Mitnahme, Betrieb: Genehmigung erforderlich
  • Anfragen: Botschaft der Russischen Föderation, Unter den Linden 63-65, 10117 Berlin, Tel.: 030/2266320
Schweden
  • Bestimmungen: CEPT/PR/S
  • Mitnahme: CEPT, kein AM
  • Betrieb: CEPT, kein AM
  • Sonderkanäle: Anrufkanal 4, Wasserkanäle 16 und 22, Straßenfunk 18
Schweiz
  • Bestimmungen: EN 300433
  • 80 Kanäle im Bereich 933/34 MHz bis Ende 2003
  • Mitnahme/Betrieb: CEPT, AM mit Circulation Card
  • Sonderkanäle: Anruf AM 9, Anruf FM 40, SSB 16, 17, Daten 20-25
Slowakische Republik
  • Bestimmungen: 40 FM/12 AM
  • Mitnahme/Betrieb: CEPT, AM mit Circulation Card
Slowenien
  • Bestimmungen: 40 FM, AM unbekannt
  • Mitnahme/Betrieb: Antrag notwendig, der an der Grenze vorgewiesen werden muss
  • Antrag: Botschaft der Republik Slowenien, Hausvogteiplatz 3, 10117 Berlin, Tel.: 030/2061450
Spanien
  • Bestimmungen: CEPT PR27E (auch 40 AM/FM/SSB 4 W/12 W PEP)
  • Mitnahme/Betrieb: CEPT, AM mit Circulation Card
Tschechische Republik
  • Bestimmungen: 80 FM (wie Deutschland), jedoch kein AM
  • Mitnahme: CEPT, AM mit Circulation Card
  • Betrieb: CEPT
Türkei
  • Bestimmungen: 40 AM 4 W
  • Mitnahme: Gerät an der Grenze anmelden, Eintrag in Reisepass
  • Betrieb: Genehmigung wird vermutlich nur für reine AM-Geräte erteilt.
  • Anfragen: Botschaft der Republik Türkei, Rungestr. 9, 10179 Berlin, Tel.: 030/275850
  • Antrag in türkischer oder englischer Sprache stellen
Ukraine
  • Betrieb: gebührenpflichtige Genehmigung erforderlich
  • Anfragen: Botschaft der Ukraine in der Bundesrepublik Deutschland, Albrechtstr. 26, 10117 Berlin, Tel.: 030/288870
  • Wahrscheinlich müssen die Funkgeräte gegen Vorlage der Genehmigung an der Grenze deklariert werden. Es ist eine Erklärung notwendig, dass Geräte wieder aus dem Lande herausgebracht werden. Ohne diese ist keine Mitnahme möglich.
Ungarn
  • Bestimmungen: EN 300433
  • Mitnahme/Einreise: CEPT, AM mit Circulation Card
  • Sonderkanäle: Notruf 9 AM, Info 19 AM, Empfehlung 2-8 FM, 31-40 SSB
  • CB-Funk wird (z.T. noch in AM) als Betriebsfunk für Taxis, LKWs etc. verwendet.
Andere Fälle:
Bei anderen Reisezielen oder CB-Funkgeräten mit anderer Kennzeichnung bedarf es der individuellen Einwilligung der Telekommunikationsverwaltung des betreffenden Gastlandes.
Es ist empfehlenswert, sich in jedem Fall rechtzeitig vor der Besuchsreise bei der zuständigen ausländischen Telekommunikationsverwaltung (ggf. über das Konsulat oder die Botschaft) über die Bedingungen für das Mitführen und Betreiben des (genau zu spezifizierenden) Geräts zu informieren.
Die RegTP weist besonders darauf hin, daß das Mitführen und Betreiben von in Deutschland zugelassenen und mit einer individuellen Frequenzzuteilung (einzelgenehmigten) betriebenen CB-Funkgeräten mit über 40 und bis zu 80 Kanälen im Ausland derzeit nicht gestattet ist, da dieser in Deutschland genutzte erweiterte Frequenzbereich im Ausland noch anderen Funkdiensten zugewiesen ist.
Aus diesen Gründen bestehen für die Nutzung im innerdeutschen grenznahen Bereich bereits Auflagen.

CEPT
40 Kanäle FM, 4 W, z. B. CEPT-PR27D / 22 Kanäle FM, 0,5 W, z.B. PR27D-FM
CEPT steht für „Konferenz der europäischen Post und Fernmeldeverwaltungen". In allen Ländern, die in dieser Liste mit CEPT markiert sind, darf ein CB-Funkgerät mit 40 Kanälen FM und CEPT-Prüfnummer (in jedem Fall mit CEPT-Nummer Ihres Heimatlands) ohne Formalitäten (ohne Circulation Card) mitgenommen und benutzt werden. Besondere Anträge oder Genehmigungen sind nicht mehr notwendig. An den Grenzen sollte es keine Probleme geben.

EN 300433
Europanorm 300433 für 40 Kanäle FM, 40 Kanäle AM und 40 Kanäle SSB Sendeleistung 4 W FM, 1 W AM, 4 W SSB (PER)
Nach dem neuen Europastandard EN 300 433 gibt es jetzt auch CB-Funkgeräte mit Umschalter für ganz Europa:

  • 80 FM- und 12 AM-Kanäle für Deutschland
  • 40 FM und 40 AM-Kanälen für insgesamt 9 europäische Länder
  • 40 FM (CEPT) - anmelde- und gebührenfrei
Der neue Gerätepass (deutsch) bzw. Radio-Passport (englisch) löst als aktuelle Hersteller-Deklaration die früher übliche Zulassungsurkunde ab.

CE
CE steht für das gemeinsame Europa und besagt, dass ein Gerät irgendeine europäische Richtlinie einhalten muss, die in der Konformitätserklärung aufgeführt wird. Hier steht auch, wo und wie damit gefunkt werden darf und ob weitere Genehmigungen notwendig sind. Der Idealfall ist das GSM-Telefon, das aufgrund einer gemeinsamen Vorschrift „CTR" in ganz Europa und dem Rest der Welt verwendet werden darf. Bei Geräten, die mit „!" gekennzeichnet sind, gelten abweichende Vorschriften des jeweiligen Landes.

Circulation Card (Berechtigungskarte)
Einreise und Betrieb für AM/FM-Geräte, wenn auf die AM-Sonderregelungen des Gastlandes Rücksicht genommen wird
Die Circulation Card gilt nur für:

  • Geräte mit 40 FM + 12 AM Kanälen (Funker aus Deutschland)
  • Geräte mit 22 Kanälen FM 0,5 W (Funker aus Deutschland, Österreich)
  • Geräte mit 22 Kanälen AM/FM/SSB 0,5 W (Funker aus Belgien, Schweiz)
  • Geräte mit 40 Kanälen AM/FM/SSB 1/4/4 W (Funker aus Belgien, Frankreich, Schweiz)
  • Geräte mit 12 Kanälen AM bzw. AM/FM (Funker nus Deutschland, Österreich) 80-Kanalgeräte sind außerhalb Deutschlands und Tschechiens derzeit leider nicht zugelassen.
Aufgrund eines multilateralen Abkommens zwischen den Telekommunikationsverwaltungen einiger europäischer Länder dürfen in Deutschland betriebene CB-Funkgeräte mit einer der Kennzeichnungen PR 27 PR27D-FM, K/m, K/p oder KAM mit einer "Berechtigungskarte/Circulation Card" in einige Länder mitgenommen und dort entsprechend den Angaben in der Berechtigungskarte betrieben werden. Es handelt sich um eine freiwillige Vereinbarung bestimmter Fernmelde- und Funkverwaltungen, um Mitnahme und Betrieb von CB-Funkgeräten mit AM oder SSB ins Ausland zu klären.
die Circulation Card ist kostenlos bei der Regulierungsbehörde RegTP in Mainz oder beim Deutschen Arbeitskreis für CB- und Notfunk zu bekommen.
Bitte rechtzeitig vor dem Urlaub bestellen!
Die Circulation Card gilt nur für Geräte mit maximal 40 Kanälen.
Wichtig: Alte Circulation Cards können evtl. abgelaufen sein, Sie brauchen also in den meisten Fällen die jeweils neueste Karte.
Schweizer Bürger erhalten diese Karte beim BAKOM, wo man auch die Funkgenehmigung (Konzession) erhalten hat. Österreich nimmt an der Circulation-Card-Regelung nicht teil. Für CEPT-Geräte aus Österreich mit „Postpickerl" ist sowieso keine Karte notwendig. In Deutschland bekommt man die Circulation Card kostenlos bei seinem Funkclub, sofern dieser Mitglied in einer Arbeitsgemeinschaft oder einem Verband ist, der im Deutschen Arbeitskreis für CB- und Notfunk (DAKfCBNF) mitarbeitet. Falls das nicht der Fall ist, sollte sich der eigene Vereinsvorsitzende schnell darum kümmern.
Wer nicht die entsprechende Mitgliedschaft besitzt, kann die Circulation Card direkt bestellen bei der:

Rufzeichenstelle des DAKfCBNF
c/o
Ute Oestreich
Marienbader Str. 4
D 63628 Bad Soden-Salmünster

Telefon: 06056/900310
Telefax: 06056/900310

Es reicht aus, einen frankierten und an sich selbst adressierten Rückumschlag einzusenden. Wer bei der Gelegenheit beim DAKfCBNF ein D...-Rufzeichen beantragen möchte (kostet einmalig 7,76 EUR), bekommt die Circulation Card auf Wunsch kostenlos dazu.
Die Berechtigungskarte kann ohne weitere Kosten wahlweise über eine der beiden nachstehend genannten Anschriften unter Angabe der Kennzeichnung des Gerätes und gegen Einsendung eines adressierten und frankierten Standardbriefumschlags bestellt werden bei der:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (früher RegTP)
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

oder
Postfach 8001
53105 Bonn

Detaillierte Infos erhalten Sie bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (früher RegTP) unter: www.bundesnetzagentur.de.

Bitte beachten Sie: Alle Angaben sind ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern! Die Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Wir übernehmen keine Garantie für die Rechtsverbindlichkeit.

Wenn Sie uns aktuellere Informationen zur Funkrechtslage zusenden möchten (möglichst in deutsch oder englisch), wäre es sehr freundlich, eine Quellenangabe beizufügen.

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