Warum liefern wir keine Elektro- und Elektronikgeräte an Endnutzer (Endverbraucher, Verbraucher, Privatkunden, Konsumenten) im EU-Ausland, in der Schweiz und in Norwegen?
Wir wurden mehrfach gefragt, warum wir das so handhaben, oft mit Hinweisen wie z.B. "Was habt ihr euch denn da ausgedacht?", "Andere Händler liefern ja auch ins Ausland." oder "Ihr wollt wohl nichts verkaufen?"Nein, wir haben uns das nicht ausgedacht. Auch wir sind für einen fairen Wettbewerb und einen freien Warenverkehr ohne Handelsbeschränkungen, inbesondere im europaischen Binnenmarkt. Der freie Warenverkehr ist übrigens eine der 4 wirtschaftlichen Grundfreiheiten im EWG-Vertrag:
- Europäisches Parlament - Die Gründungsverträge
- Europäisches Parlament - Freier Warenverkehr
- Wikipedia - Europäischer Binnenmarkt
- Wikipedia - Warenverkehrsfreiheit
Inzwischen wurde die Richtlinie 2012/19/EU (RICHTLINIE 2012/19/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 4. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte) verabschiedet, welche von allen EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht zu überführen ist. Das wurde bereits von den meisten EU-Mitgliedsstaaten sowie Schweiz und Norwegen umgesetzt.
In Deutschland gilt seit 24. Oktober 2015 das Elektrogesetz (ElektroG2).
Im Wesentlichen geht es um die Reduzierung von Abfall aus Elektro- und Elektronik-Altgeräten und die Übernahme der daraus entstehenden Entsorgungskosten durch die Hersteller bzw. Vertreiber (Importeure).
Wenn beispielsweise ein Elektro- bzw. Elektronikgeräte in ein EU-Land importiert wird und der Importeur das Gerät ordnungsgemäß registriert, dieses Gerät jedoch in ein anderes EU-Land geliefert wird, muß das Gerät auch dort kostenpflichtig registriert werden. Bei Weiterverkauf dieses Gerätes in ein weiteres EU-Land muß es natürlich auch dort kostenpflichtig registriert werden. Wenn das Gerät also aufgrund von Lieferungen mehrere Grenzen innerhalb der EU überschreitet, entstehen zusätzliche Kosten für Registrierung und Arbeitsaufwand.
Entsprechende Vorschläge zur Verringerung des Verwaltungsaufwandes und Verhinderung mehrfacher Gebühren für mehrmalige Registrierungen in den einzelnen Mitgliedstaaten fanden keine Beachtung, siehe Änderungsantrag 12.
Bei Verstößen drohen dem Hersteller, Vertreiber bzw. Versandhändler erhebliche Geldstrafen.
Für den Versandhandel bedeutet das, daß alle angebotenen Elektro- und Elektronikgeräte für grenzüberschreitender Lieferung bereits vor dem Angebot an Endnutzer (z.B. in einem Onlineshop) nicht nur im eigenen Land, sondern auch in allen EU-Mitgliedsstaaten, in der Schweiz und in Norwegen kostenpflichtig registriert und dort regelmäßig die genauen Mengen und Gewichte verkaufter Geräte entsprechend landesspezifischer Formulare gemeldet werden müssen. Die kostenpflichtige Registrierung muß für alle angebotenen Artikel erfolgen, auch wenn diese Artikel im betreffenden Land garnicht verkauft werden. Zusätzlich zu den jährlichen Registrierungskosten fallen die jeweiligen Entsorgungskosten an.
Für viele kleinere Versandhändler ist die Umsetzung aufgrund des unverhältnismäßig hohen Zeit- und Kostenaufwandes nicht realisierbar, sodaß die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen durch Ausnutzung einer Quasi-Monopolstellung besteht.
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Wir liefern daher keine Elektro- und Elektronikgeräte an Endnutzer (Verbraucher, Endverbraucher, Letztverbraucher, Privatkunden, Konsumenten) im EU-Ausland, in der Schweiz und in Norwegen.
Dies gilt nicht für Hersteller bzw. Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten in diesen Ländern (Bestätigung bei Bestellvorgang).
Wenn Sie als Hersteller/Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten bestellen, liefern wir ausschliesslich in das gleiche Land wie Ihre Rechnungsadresse.
Der Verkauf und die Lieferung innerhalb Deutschlands und in andere Länder sowie Abholung in unserem Ladengeschäft ist selbstverständlich weiterhin möglich.