PMR-Funk - Was ist das?
Private-Mobil-Radio - PMR446-Funkgeräte können seit November 1999 in Deutschland anmelde- und gebührenfrei von jedem benutzt werden.Durch Herausgabe der Verfügung 142/1999 durch die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation wurde der Frequenzbereich von 446.000 MHz bis 446.100 MHz am 3. November 1999 für die anmelde- und gebührenfreie Kommunikation freigegeben.
Es ist also Jedermann erlaubt, ein PMR446 Gerät, welches der Zulassungsnorm ETS 300296 entspricht, zu benutzen.
PMR-Funkgeräte haben seitdem eine maximal zulässige Sendeleistung von 500 mW und verfügen über 8 Kanäle:
- Kanal 1 - 446.00625 MHz
- Kanal 2 - 446.01875 MHz
- Kanal 3 - 446.03125 MHz
- Kanal 4 - 446.04375 MHz
- Kanal 5 - 446.05625 MHz
- Kanal 6 - 446.06875 MHz
- Kanal 7 - 446.08125 MHz
- Kanal 8 - 446.09375 MHz
Seit Mai 2016 sind auch PMR-Funkgeräte verfügbar welche die Verwendung zusätzlicher analoger Kanäle gestatten:
- Kanal 9 - 446.10625 MHz
- Kanal 10 - 446.11875 MHz
- Kanal 11 - 446.13125 MHz
- Kanal 12 - 446.14375 MHz
- Kanal 13 - 446.15625 MHz
- Kanal 14 - 446.16875 MHz
- Kanal 15 - 446.18125 MHz
- Kanal 16 - 446.19375 MHz
Durch Herausgabe der Vfg 42/2016 (vom 27.09.2016) durch die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation wurde der PMR-Frequenzbereich und die Kanalanzahl auch in Deutschland erweitert.
Seit diesem Zeitpunkt sind somit auch in Deutschland die o.g. 16 analogen Kanäle und 24 digital modulierte Kanäle erlaubt.
Ab 1.1.2018 sind ausserdem für die digitale Frequenznutzung weitere Kanäle erlaubt.
Die Reichweite bei PMR-Handys beträgt durchschnittlich 250-6000 Meter, d.h. bei dichter Bebauung (z.B. Grosstadt im Erdgeschoss) ca. 250 m und bei Sichtverbindung ohne externe Funkstörungen ca. 6 km.
Stahlbeton und Metall schirmen die Funkwellen besonders stark ab.
Es wurde auch schon von ca. 10-12 km Reichweite über einen See und von 25 km Reichweite von Berggipfel zu Berggipfel berichtet (absoluter Idealfall).
Es gibt natürlich gewisse Unterschiede zwischen den verschiedenen PMR-Handy-Modellen entsprechend der Preisklassen, Qualität der Empfänger und Antennen.
Für jedermann verständlich ist, dass ein billiges Einsteigerset vom Discounter keinesfalls die Leistungsparameter eines PMR-Handys der Mittelklasse oder der Profiklasse erreichen kann.
Erhebliche Unterschiede gibt es bezüglich der VOX-Mikrofon-Empfindlichkeit (besonders wichtig bei Verwendung als Babyphone oder mobile Raumüberwachung), den jeweils verwendeten Akkus oder Batterien (AA/Mignon, AAA/Micro oder Akkupack), den verschiedenen Anschlussnormen für Headsets, Mikrofone, usw. und natürlich der Gesamtausstattung sowie dem Lieferumfang der PMR-Handys.
Detaillierte Infos hierzu und dem jeweils passenden Zubehör finden Sie zu jedem unserer PMR-Handys in der MWF-Service-Onlineshop-Artikelbeschreibung. Gemäss der geltenden Zulassungsnorm ETS 300296 dürfen PMR-Handys eine maximale Strahlungsleistung von 500mW ERP haben, Antennen dürfen nicht abnehmbar sein, also auch nicht durch externe Antennen ersetzt werden.
Analoge (38x CTCSS) oder digitale (83x DCS) Codierungsmöglichkeiten entsprechend dem Standard MPT1306 sind empfehlenswert.
Dieses Codesysteme übertragen einen zusätzlichen Pilotton, nur wenn der eingestellte Code beim Sender und Empfänger übereinstimmt, ist eine Signalübertragung möglich. Fehlt der Pilotton oder weicht er minimal ab, dann bleibt der Lautsprecher stumm.
Interessant sind diese Codesysteme in dicht besiedelten Gebieten mit starkem Funkverkehr, da hiermit eine gleichzeitige Mehrfachnutzung des gleichen Kanales für verschiedene Nutzer möglich ist.
Die Verwendung von Amateurfunkgeräten oder anderen Funkgeräten mit höherer Leistung ist im PMR446-Bereich nicht zulässig.
PMR-Geräte sind derzeit verwendbar in folgenden europäischen Ländern:
Deutschland, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Spanien, Slovenien, Slovakische Republik, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Zypern (evtl. weitere Länder)
Alle Landesangaben ohne Gewähr!
In Italien und der Türkei ist evtl. noch eine gebührenpflichtige Lizenz erforderlich.
Aktuelle Infos erhalten Sie der zuständigen Botschaft oder beim Postministerium des jeweiligen Landes.
Detaillierte Infos erhalten Sie bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (früher RegTP) unter: www.bundesnetzagentur.de.