Private-Mobil-Radio - PMR446-Funkgeräte können seit November 1999 in Deutschland anmelde- und gebührenfrei von jedem benutzt werden.
Durch Herausgabe der Verfügung 142/1999 durch die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation wurde der Frequenzbereich von 446.000 MHz bis 446.100 MHz am 3. November 1999 für die anmelde- und gebührenfreie Kommunikation freigegeben.
Es ist also Jedermann erlaubt, ein PMR446 Gerät, welches der Zulassungsnorm ETS 300296 entspricht, zu benutzen.
PMR-Geräte haben derzeit maximal eine maximale Sendeleistung von 500 mW und verfügen über 8 Kanäle:
- Kanal 1 - 446.00625 MHz
- Kanal 2 - 446.01875 MHz
- Kanal 3 - 446.03125 MHz
- Kanal 4 - 446.04375 MHz
- Kanal 5 - 446.05625 MHz
- Kanal 6 - 446.06875 MHz
- Kanal 7 - 446.08125 MHz
- Kanal 8 - 446.09375 MHz
Die Reichweite bei PMR-Handys beträgt durchschnittlich 250-6000 Meter,
d.h. bei dichter Bebauung (z.B. Grosstadt im Erdgeschoss) ca. 250 m und bei
Sichtverbindung ohne externe Funkstörungen ca. 6 km.
Stahlbeton und Metall schirmen die Funkwellen besonders stark ab.
Es wurde auch schon von ca. 10-12 km Reichweite über einen See und von 25 km
Reichweite von Berggipfel zu Berggipfel berichtet (absoluter Idealfall).
Es gibt natürlich gewisse Unterschiede zwischen den verschiedenen PMR-Handy-Modellen
entsprechend der Preisklassen, Qualität der Empfänger und Antennen.
Für jedermann verständlich ist, dass ein billiges Einsteigerset vom Discounter
keinesfalls die Leistungsparameter eines PMR-Handys der Mittelklasse
oder der Profiklasse erreichen kann.
Erhebliche Unterschiede gibt es bezüglich der VOX-Mikrofon-Empfindlichkeit
(besonders wichtig bei Verwendung als Babyphone oder mobile Raumüberwachung),
den jeweils verwendeten Akkus oder Batterien (AA/Mignon, AAA/Micro oder Akkupack),
den verschiedenen Anschlussnormen für Headsets, Mikrofone, usw. und natürlich
der Gesamtausstattung sowie dem Lieferumfang der PMR-Handys.
Detaillierte Infos hierzu und dem jeweils passenden Zubehör finden Sie zu jedem
unserer PMR-Handys in der MWF-Service-Onlineshop-Artikelbeschreibung.
Gemäss der geltenden Zulassungsnorm ETS 300296 dürfen PMR-Handys eine maximale
Strahlungsleistung von 500mW ERP haben, Antennen dürfen nicht abnehmbar sein,
also auch nicht durch externe Antennen ersetzt werden.
Analoge (38x CTCSS) oder digitale (83x DCS) Codierungsmöglichkeiten entsprechend
dem Standard MPT1306 sind empfehlenswert.
Dieses Codesysteme übertragen einen zusätzlichen Pilotton, nur wenn
der eingestellte Code beim Sender und Empfänger übereinstimmt,
ist eine Signalübertragung möglich. Fehlt der Pilotton oder weicht
er minimal ab, dann bleibt der Lautsprecher stumm.
Interessant sind diese Codesysteme in dicht besiedelten Gebieten mit
starkem Funkverkehr, da hiermit eine gleichzeitige Mehrfachnutzung
des gleichen Kanales für verschiedene Nutzer möglich ist.
Die Verwendung von Amateurfunkgeräten oder anderen Funkgeräten mit höherer Leistung
ist im PMR446-Bereich nicht zulässig.
PMR-Geräte sind derzeit verwendbar in folgenden europäischen Ländern:
Deutschland, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Spanien, Slovenien, Slovakische Republik, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Zypern (evtl. weitere Länder)
Alle Landesangaben ohne Gewähr!
In Italien und der Türkei ist evtl. noch eine gebührenpflichtige Lizenz erforderlich.
Aktuelle Infos erhalten Sie der zuständigen Botschaft oder beim Postministerium des jeweiligen Landes.
Detaillierte Infos erhalten Sie bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (früher RegTP) unter:
www.bundesnetzagentur.de. |