MWF-Service-News
Allgemeinzuteilung (Vfg 41/2003) im Amtsblatt Nr.18
Gute Nachrichten für CB Funker:
seit dem 10.September ist der CB Funk in Deutschland anmelde- und gebührenfrei!
(ausser 80-Kanal-Basisstationen in grenznahen Schutzzonen)
Die RegTP veröffentlichte am 10.09.2003 neue Vorschriften für den CB-Funk
Die wichtigsten Neuerungen sind:
- Die Befristung bis 31.3.2004 für SSB (Zulassung 268/2002 - siehe oben) wurde aufgehoben.
- Weiterhin 80 FM-Kanäle (4 Watt), 12 Kanäle SSB (4Watt) und 12 Kanäle AM (1 Watt)
- CB-Funkgeräte müssen nicht mehr bei der RegTP angemeldet werden.
- CB-Funker müssen rückwirkend ab 01.01.2003 keine Frequenznutzungs- oder EMV-Gebühren mehr bezahlen.
- Zum Betrieb zulässig sind Geräte, welche der R&TTE-Richtlinie entsprechen und ein CE-Zeichen tragen, oder ein deutsches Zulassungszeichen tragen, oder in einem anderen europäischen Land zugelassen wurden.
- Ortsfeste Funkanlagen mit einer effektiven Strahlungsleistung ab 10 Watt EIRP benötigen auch in Zukunft eine Standortbescheinigung der RegTP.
- Die CB-Kanälen 6, 7 wurden zusätzlich für die Datenfunk freigegeben (bisher: 24, 25, 52, 53, 76, 77).
Datenfunk darf nur in den Betriebsarten F1D, F2D und G2D (Frequenz- und Phasenmodulation, FSK bzw. AFSK) betrieben werden.
- Eine Rufzeichenpflicht gibt es nicht. Falls Rufzeichen verwendet werden, empfielt die RegTP, sich an den DAKfCBNF zu wenden, um (Zitat) "eine missbräuchliche Verwendung von internationalen Rufzeichen zu verhindern".
- Das Verbot der Nutzung der Kanäle 41-80 in den Schutzzonen (Grenznähe) gilt nur noch für ortsfeste CB-Funkstellen.
CB-Handfunkgeräte und CB-Mobilstationen sind davon nicht mehr betroffen.
Ortsfeste CB-Funkstellen innerhalb dieser Schutzzonen können weiterhin eine kostenpflichtige Frequenzzuteilung für Nutzung der Kanäle 41-80 bei der RegTP beantragen.
- Die neue Allgemeinzulassung ist befristet bis zum 31.12.2013
- Die Nutzung der CB-Funkgeräte im Ausland bleibt von dieser Regelung unberührt.
Den genauen Wortlaut finden Sie im Amtsblatt der RegTP Nr.18/2003,Vfg 41
welches Sie hier als PDF-Datei herunterladen können.
Die Presseerklärung der RegTP finden Sie hier.